In seiner Replik vom 15. Juli 2021 hielt der Gesuchsteller an seinen Anträgen fest. Auch die Gesuchsgegnerin emeuerte in ihrer Duplik vom 30. August 2021 ihre Anträge. Auf die Begründung der Parteianträge wird - soweIt erfoßiedich - in den Erwägung8n eingegangen. SetH 2 Erwägungen