Die Aufsichtseingabe der Staatsanwaltschaft Obwalden vom 19. Juli 2018 wird teilweise gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass die Oberstaatsanwältin AA., ihre Amtspflichten im Sinne der Erwägungen mehrfach verletzt hat. 2 Es wird Mitteilungan die Staatsanwaltschaft Obwalden zur weiteren Amtshandlung wegen möglicher Begünstigungshandlungen und Urkundenfälschungen der Oberstaatsanwältin im Sinne der Erwägungen gemacht. 3 Die Kosten dieses Verfahrens gehen zulasten des Kantons Obwalden.