von Strafbefehlen (E. 12,7 f,), die Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechte und Pflichtender verschiedenen Parteien im Strafprozess (E. 13.4), die Verhinderung der Verjährung bei Übertretungen (E. 13.6), die Zuständigkeitsordnung in aufsichtsrechtlichen Angelegenheiten (E. 14.5 ff.), den zügigen formellenAbschluss von Fällen nach deren Erledigung (E. 14.13 f.), die Vorgehensweise bei Begehren um Akteneinsicht gemäss Art. 102 StPO (E. 16.4 ff.), die Funktionsweise der strafrechtlichen Rechtfertigungsgründe (E. 17.7), der Einsatz von Praktikanten zu selbständigen Einvernahmen und Piketteinsätzen (E. 19.4 ff.), die PikettleËstungen