die Begründungvon Strafbefehlen (E. 7.17, E. 9.3 ff. und E. 9.10 ff.), die Länge der ausgefällten Probezeit (E. 7.18), die Anwendung des obligatorischen und nicht obligatorischen Landesverweises (E. 7.19 ff.), die rechtsgültige Zustellung von Strafbefehlen ins Ausland (E. 8.4 ff.), das Fallmanagement im Rahmen der Rechtshilfe mit ausländischen Behörden (E. 8.9 f. und E. 18.4 ff.), die formellenAbläufe zur Überwachungdes Post- und Fernmeldeverkehrs (E. 10.2 ff.),