Arbeitsweisengeändert, wodurch die Oberstaatsanwältindie Übersicht über einzelne Themenfelder ganz oder teilweise verlor, wie sich anlässlich der Vernehmlassung und der mündlichen Befragung zeigte. So konnte sie beispielsweise weder die Zustellpraxis von Strafbefehlen ins Ausland benennen noch die Handhabung des Ausrückens der Staatsanwälte bei aussergewöhnlichen Todesfällen.