21.2.4 Innerhalbder Staatsanwaltschaft bestehtaufgrundder Führungsschwäche der Oberstaatsanwältin offensichtlich keine Diskussionskultur mit Blick auf eine anschliessende gemeinsame Umsetzung unter der Führung der Oberstaatsanwältin.Dieses Machtvakuum wird gefüllt durch informelle Individualismen der Staatsanwälte und des Sekretariats, die zwar die Funktionsfähigkeit der Behörde im Alltag sicherstellen (vgl. oben E. 21.2.3), jedoch letztlich nicht effizient sind, da sie einheitliche Strukturen verunmöglichen und nur ad personam funktionieren. Bei jedem Personalwechsel wird die Individualisierungder