Zur Führung einer Behörde gehört letztlichauch, bekannte Personalunterbeständezu korrigieren.Da dies nichtbzw. ungenügendgeschehen ist, war die Staatsanwaltschaft in den letzten Jahren nur deshalb funktionsfähig, weil zum Beispiel Strafbefehle im Massengeschäft erlassen werden, die dem Anklagegrundsatz nicht gen(1- gen und daher bundesrechtswidrigsind und etwa Zustellvorschriften für Strafbefehlean Täter im Ausland nicht eingehaltenwerden. Rechtshilfeverfahrenwurden und werden mangels Priorität nur schleppend vorangetrieben, aber auch formale Dinge, wie die Aktenführung vernachlässigt.