21.2.3 Aus den untersuchtenVerfahren erhellt allgemein,dass die Staatsanwaltschaftwenig organisiert erscheint und die Funktionsfähigkeit nicht – wie von der Leiterin einer Behörde zu erwartenwäre – durch sie sichergestelltwird, sondern durch die zum Teil langjährigen Staatsanwälte und die Mitarbeiterinnen des Sekretariats. Vor diesem Hintergrund kann zwar der Alltagsbetrieb aufrechterhalten werden. Es fehlt dadurch aber notwendigerweise an einer Strategie, aber auch an Zielsetzungensowie an einem in Zeiten des Spardrucks der öffentlichenHand umso wichtigerenglaubwürdigenAuftrittnach aussen, um die notwendigen Personalressourcen zu benennen und zu belegen.