So gelang es ihr während Jahren nicht, das bis Ende 2010 bestehende frühere Verhöramt und die frühere Staatsanwaltschaft nach Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 in die neue Staatsanwaltschaft "kulturell" zu überführen. Sie beklagte sich denn auch, dass sie während Monaten keinen Zugriff auf die Fallverwaltung der neuen Staatsanwaltschaft hatte.