(BeI. 42 P1), der Sekretärin der Staatsanwaltschaft(BeI. 43 P3), Dr. med. S. (BeI. 45 P), Rechtsanwalt R. (BeI. 43 P2), und der Kantonspolizistin (BeI. 42 P2), zeigte sich seit Amtsantritt der Oberstaatsanwältin eine eklatante Führungsschwäche. So gelang es ihr während Jahren nicht, das bis Ende 2010 bestehende frühere Verhöramt und die frühere Staatsanwaltschaft nach Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung per 1. Januar 2011 in die neue Staatsanwaltschaft "kulturell" zu überführen.