Seite 104 Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschafthat die korrekte Anwendung des Ablaufschemas bei Todesfällen bei allen involviertenStellen durchzusetzen und diese entsprechend zu schulen. Die Staatsanwaltschaft hat bei jedem durch den Haus-/Rettungsarztals agT bezeichneten Todesfall auszurücken. Massnahme: Die Polizei ist namentlich zu sensibilisieren, dass der Kantonsarzt nicht gleichzeitig mit der Staatsanwaltschaft, der Kripo und dem KTD aufgeboten wird, sondern erst in einer späteren Phase, wenn die Staatsanwaltschaftdies ausdrücklich angeordnet hat 21 21.1