20.12 Die Oberstaatsanwältinmuss die korrekte Anwendung des Ablaufschemas bei Todesfällen bei allen involviertenStellen durchsetzen und die entsprechendenPersonen auch ausbilden. Sie hat zudem die verwendeten Formulare auf ihre juristische Korrektheit zu überprüfen und allenfalls notwendige Änderungen durchzusetzen. Sie hat ausserdem die Polizei zu sensibilisieren, dass der Kantonsarzt nicht gleichzeitig mit der Staatsanwaltschaft, der Kriminalpolizeiund dem kriminaltechnischen Dienst aufgeboten wird. Dies geschiehtkorrekterweiserst in einer späterenPhase, wenn die Staatsanwaltschaft dies ausdrücklichfür eine Legalinspektionanordnet.