Seite 103 gehend missverstanden werden – wie dies die Oberstaatsanwältin zu tun scheint – dass das Aufgebot durch die Polizei autonom erfolgen kann. Korrekterweise erfolgt das Aufgebot zur Legalinspektionentweder durch die Staatsanwaltschaftdirekt oder zumindest in ihrem klaren und eindeutigen Auftrag.