Die Staatsanwaltschafthat sodann zu entscheiden, ob ein aussergewöhnlicherTodesfall ausgeschlossen werden kann. Falls dies nichtder Fall ist, ordnet sie eine Legalinspektion durch den Kantonsarzt an. Gemäss Ablaufschema erfolgt das Aufgebot des Kantonsarztes zur Legalinspektion durch die "Staatsanwaltschaft, u. U. KAPO". Dieses alternative Aufgebot des Kantonsarztes durch die Kantonspolizeidarf allerdings nicht dahin-