Er entspricht im Wesentlichen dem von der Oberstaatsanwältin eingereichten Ablaufschema der Kantonspolizei Obwalden, das mit den beteiligten instanzen besprochen und gemäss Oberstaatsanwältin seit 2016 unverändert geblieben ist. Demnach findet grundsätzlich bei jedem Todesfall eine ärztliche Leichenschau durch den Hausarzt oder Notfallarztstatt, es sei denn es liege offensichtlichein gewaltsamer Tod oder ein Suizid vor. In allen Fällen füllt der anwesende Arzt eine Todesbescheinigung aus und macht im Falle eines aussergewöhntichen Todesfalles Meldung an die Polizei oder die Staatsanwaltschaft.