"Bestehen bei einem Todesfall Anzeichen für einen unnatürlichenTod, insbesondere für eine Straftat, oder ist die Identität des Leichnams unbekannt, so ordnet die Staatsanwaltschaft zur Klärung der Todesart oder zur Identifizierungdes Leichnams eine Legalinspektion durch eine sachverständige Ärztin oder einen sachverständigen Arzt an (Abs. 1). Bestehen nach der Legalinspektionkeine Hinweise auf eine Straftat und stehtdie Identität fest, so gibt die Staatsanwaltschaft die Leiche zur Bestattung frei (Abs. 2).