Seite iaa 20.6.2 Der Ablauf ist nach Dr. med. S. immer gleich. Er rechne bei einem Aufgebot damit, dass es sich um einen bestätigtenagT handle, bei dem die Kriminalpolizeiund die Staatsanwaltschaft auch gemeinsam zu einer Legalinspektion mitaufgeboten würden. Aus seiner Sicht sei es klar ein Fehler, wenn die Staatsanwaltschaftund/oder die Kriminalpolizeifeh- Ie. Diesfalls solle der diensthabende Hausarzt zum Einsatz kommen. Der gehe zur Leichenschau und entscheide, ob das ein natürlicheroder ein aussergewöhnlicherTodesfall sei.