20.5.3 Ob Hinweise auf einen agT bestünden, müsse an sich der KriminaltechnischeDienst vor Ort sagen. Das Problem sei folgender Natur: Der Rettungsdienst habe Formulare, bei denen angekreuzt werden könne, ob es sich um einen agT handle oder nicht. Dann rückten alle von ihnen aus, und es handle sich dann eben nicht um einen agT. Die Meldung komme schon falsch (Protokoll,Frage 549). Sie hätten deswegen mit den Ärzten auch immer Sitzungen, weildiese nach anderen Kriterienvorgehen würden. Es sei der Staatsanwaltschaft wirklichein Dorn im Auge, wie das Ganze ablaufe.