Seite 98 müssen, dass während der ersten Einsätze ein weiterer Staatsanwaltoder die Oberstaatsanwältin ausrückt, um den neuen Staatsanwalt in die Materie und allenfalls kantonalen Besonderheiten einzuführen. Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschaft hat für eine reibungslose Pikettorganisationzu sorgen. Dabei sind Piketteinteilungen bei örtlicher Abwesenheit des pikettleistenden Staatsanwaltes nicht statthaft. Empfehlul Geplante Einvemahmen sind während der Pikettzeit zu vermeiden