Sie räumte zudem ein, dass sie EËnvernahmenwährend ihrer Pikettzeit durchführe. Man könne sie dabei aber auch rausholen. Das seien kleinere Einvernahmen. Die anderen Staatsanwälte machten dies teilweise auch so. Wenn beispielsweise einer eine Einvernahme habe, übertrage er das Pikettfür zwei Stunden einem anderen. Es könne auch vorkommen, dass die Einvernahmen schon geplant seien und sie das Pikett von jemandem übernehmen müsse (Protokoll, Frage 545 ff.).