20.3.2 Im Rahmender Befragungführtedie Oberstaatsanwältin aus, sie könnesich nichterinnern, dass er ihr das angeboten habe (Protokoll, Frage 577). Dies könne daran liegen, dass in dieser Zeit sehr viel los gewesen sei, wie etwa die Krankheitsabwesenheitenusw. Wenn StaatsanwaltDD. wirklichsicher sei, dass er das gesagt habe, könne das so sein. Die Vertretungsei aber nicht mehr notwendiggewesen, weil sie eine Woche mit dem neuen Staatsanwalt habe tauschen können.