20.2 Die Oberstaatsanwältin kann eigenen Angaben zufolge die Vorwürfe betreffend Pikettleistung im Juli 2018 nicht nachvollziehen. So sei der neue Staatsanwalt bereits ab Juli für Pikettleistungenentschädigungsberechtigt gewesen, obwohler auf dem Pikettplannoch nicht eingetragen worden sei. Entsprechend habe sie ihm plangemäss sieben Tage Pikett abgetreten.Zudem habe sie damit gerechnet,dass ihr StaatsanwaltDD., von dem sie operattonsbedingtim März 2018 eine Woche Pikett übernommenhabe, diese eine Woche Pikett wieder abnehmen werde. Er habe dies allerdings nur im Umfang von einem Tag gekonnt.