Neben den umstrittenenÄusserungen gegenüber anderen Staatsanwältenund Sekretariatsmitarbeiterinnenbezüglich Einsatz der Praktikanten im Pikettfallbesteht daher eine rechtlich nicht haltbare Pikett-Einsatzorganisation. Anderweitige Abwesenheiten des Pikettstaatsanwaltes sollten ebenso vermieden werden wie termingebundene Arbeiten mit Drittpersonen, da die Gefahr besteht, dass der Piketteinsatz darunter leidet. Eine allfällige, von der Oberstaatsanwältin ins Feld geführte, Diskrepanz zwischen faktischer Arbeitssituation infolge Personalmangel und ihren Aufgaben als Oberstaatsanwältin gemäss Stellenbeschrieb rechtfertigt keine gesetzeswidrigen Entlastungsmassnahmen der Ober-