19.7.2 Was eine untergeordnete Pikettleistung ist, bleibt unklar und wird weder im GOG noch im erwähnten Reglement definiert. Staatsanwalt DD. erklärte auf die Frage, was er darunter verstehe, aus (Protokoll,Frage 55), dass es gar keine untergeordnetePikettleistunggebe. Dies sei eine eigenartige Wortschöpfung und kein Begriff, der gebräuchlich sei. 19.8 Der von der Staatsanwaltschaft geschilderte Piketteinsatz der Praktikantin J. zeigt deutlich auf, dass selbst eine – angezweifelte – permanente telefonische Verbindung zwischen der Oberstaatsanwältin und der Praktikantin zu Missverständnissen, einer ungenügenden ArbeitsquaIËtätund personellen Belastungen führen kann.