Seite 94 19.7 19.7.1 Zur Frage der Einsatzmöglichkeit von Praktikanten im Pikettfallhat sich der Obergerichtspräsident 1 gegenüber der Oberstaatsanwältin nicht geäussert, was sie in ihrer Stellungnahme zur Aufsichtsbeschwerde auch einräumt. Gleichzeitig erklärt sie, dass in der Vergangenheit wiederholt Praktikantinnen für eine sogenannte untergeordnete Pikettleistung eingesetzt habe. Wie bei den Einsätzen bei Einvernahmen stelltsie dabei offenbar auf die bisherige Ausbildung der betreffenden Praktikanten ab.