Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisung: Die Oberstaatsanwaltschafthat zu beachten, dass Praktikantenkeine selbständigen Einvemahmendurchführenkönnen. Möglichist ein Einsatz im Beisein eines Staatsanwaltes. Anders zu entscheiden ist, wenn die Praktikantenformell als Staatsanwaltsassistenten eingesetzt werden. Ob dies sinnvoll ist, hat die Oberstaatsanwaltschaft zu entscheiden.