Wichtig erscheint mir, wenn du ein solches Vorgehen in Erwägung ziehst, dass die Praktikanten vorgängig sorgfältig eingeführt werden; das gälte natürlich vor allem bei Zeugenbefragungen! Praktikanten müssen generell sorgfältig überwacht und betreut werden. Sie können nicht einfach wie Staatsanwälte behandelt werden. Auch liegt die Verfahrensführung und die Kompetenzfür die grundlegendenVerfahrenshandlungenach wie vor bei den Staatsanwältinnenund Staatsanwälten. Erfahrungsgemäss gibt es enorm grosse Unterschiede in der Arbeitsqualität der Praktikanten; die individuellen Fähigkeiten müssen vor dem Einsatz in jedem Fall ausgelotet werden.