19.4.3 Die Oberstaatsanwältinverneinte ausserdem (vgl. Protokoll, Fragen 528 f.), dass sie wegen des Pikettdienstes der Praktikanten mit dem Obergerichtspräsidenten 1 gesprochen habe. Aber sie habe die Leute hierzu in einer späteren Phase eingesetzt. Sie könne sich nicht daran erinnern, diesen Umstand mehrfach geäussert zu haben. Sie wisse, dass sie mit dem Obergerichtspräsidenten 1einmal über den Pikettdienst bei der Staatsanwaltsassistentingesprochen habe. Aber da wisse sie auch nicht, was sie dort entschieden hätten. Sie wisse nur, dass sie das vor Jahren mal gemacht habe.