19.4.2 Die Oberstaatsanwältinführtbei der Befragung aus (Protokoll,Frage 526), sie könne sich nichterinnern,dass sie den Staatsanwältenin den Ohren gelegen habe, keinen Pikettdienst mehr zu leisten und dies so gesagt zu haben. Sie wisse, dass sie mit dem Obergerichtspräsidenten l darüber gesprochen habe. Dort sei es um die 70 %-Stelle für einen ausserordentlichen Staatsanwalt, die das Obergericht für die Staatsanwaltschaft erstritten habe, gegangen. Dort sei auch Thema gewesen, dass diese Person von ihr auch Pikettdienst übernehmensoll. Das habe sie sicher bei den Staatsanwälten, nichtjedoch im Sekretariatgesagt.