Seite 92 leichterenFällen oder auch bei Einsprachen selbständig arbeiten bzw. diese selbständig durchführen könnten. Das habe sie mit dem Obergerichtspräsidenten 1 nicht mehr besprochen, sondern in ihrer Amtsführung einfach so entschieden, weil diese Praktikumsstelle auch als Entschädigung für fehlende Aufstockungen bei der Staatsanwaltschaft begründet worden sei. Es sei nie ein Thema gewesen, diese Praktikanten formell als Staatsanwaltsassistentennach GOG einzusetzen; auch nicht bei den Einvernahmen, die sie immer als Praktikant unterzeichnet hätten.