19.4 19.4.1 In ihrer Duplik räumt die Oberstaatsanwältin ein, dass Praktikanten seit 2017, teils unter Aufsicht eines Staatsanwalts, teils selbständig Einvernahmen durchführten. Diese Praktikanten hätten allerdings ihr Anwaltspraktikum schon abgeschlossen und würden nur noch zum Sammeln weiterer Erfahrung als Praktikanten weiterarbeiten. Dieses Problem werde sich aber ab November 2018 bis auf Weiteres mangels Praktikantenstellevon selber lösen. Der Obergerichtspräsident I habe ihr dies nie erlaubt (Protokoll, Frage 254). Im Gespräch mit ihm, ungefähr im Jahre 2012, sei das auch noch kein Thema gewesen.