Ebenso unterstrich die Staatsanwaltschaft ihre Aussage, dass die Oberstaatsanwältin geäussert habe, der Obergerichtspräsident1habe sein ausdrückliches Einverständnisgegeben, die Rechtspraktikanten für den Pikettdienst einzusetzen. Weiter habe sie dem Obergerichtspräsidenten I wohl per E-Mail mitgeteilt,keine Rechtspraktikanten für Einvernahmen einzusetzen, trotzdem sei dies bei ihr gängige Praxis.