19.3 Die Staatsanwaltschaft betonte in ihrer Replik "mit Nachdruck", dass die Oberstaatsanwältinbei jeder passenden und unpassenden Gelegenheitgegenüber den Staatsanwälten DD. und Y. wahrheitswidrig behauptet habe, dass der Obergerichtspräsident I ihr schon seit Jahren in den Ohren liege, keinen PËkettdienstmehr zu leisten, da dies nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehöre. Da sie diese Aussage auch auf dem Gang getätigthabe, könnten dies auch Sekretariatsmitarbeiterinnen bezeugen. Eine entsprechende Bestätigung lieferteeine Sekretärin anlässlich der Befragung (Protokoll, Fragen 25 ff.)