Zu ihrer Entlastung sei dann auch von einer ausserordentlichen Staatsanwaltsstelle von 70 % gesprochen worden. Dies habe sie sicher gegenüber den Staatsanwälten erwähnt. Sie könne sich nicht erinnern, mit dem Obergerichtspräsidentenl über den Pikettdienstdurch Praktikantengesprochen zu haben, wohl aber an die Diskussion, ob Praktikanten selbständig Einvernahmen durchführen sollten. Davon habe er ihr vor allem in den ersten Praktikumsmonaten kIar abgeraten, gleichzeitig jedoch betont, dass dies in ihrer Organisationskompetenzstehe. Sie habe am 8. März 2016 die Praktikantin N. (mit Anwaltspatent und abgeschlossenen Praktika) für die unter-