Um die notwendige Obduktion anordnen zu können, habe sie die Oberstaatsanwältintelefonisch zu erreichen versucht, was ihr erst nach mehrfachen Versuchen gelungen sei. Die Rechtspraktikantin habe sich vor diesem Hintergrund heillos überfordert gefühlt und habe schlaflose Nächte gehabt. 19.2 19.2.1