19.1 19.1.1 Dieses Verfahren betrifftdie Leistung des Pikettdienstes durch die Oberstaatsanwältin. Die Staatsanwaltschaft bringt vor, die Oberstaatsanwältin habe gegenüber den Staatsanwälten DD. und Y. mehrfach behauptet, der Obergerichtspräsident I IIege ihr schon seit Jahren in den Ohren, endlich keinen Pikettdienst mehr zu leisten, da dies nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehöre. Ebenfalls habe sie mehrfach geäussert, dass der Obergerichtspräsident I sein ausdrückIËches Einverständnis erklärt habe, dass die Rechtspraktikanten für den Pikettdiensteingesetztwerden könnten. Beides entspreche nichtder Wahrheit.