Die Oberstaatsanwältinmachte im Rahmen der Befragung geltend, sie habe per 1. Januar 2015 nur marginale Änderungen vorgenommen, insbesondere wegen der Praktikanten. Eine Änderung könne vermutungsweise auch noch die Medienberichterstattung betreffen (Protokoll, Fragen 495 ff.). Die Oberstaatsanwältin konnte sich nur bruchstückhaft an die von ihr per 1. Januar 2015 vorgenommenen Reglementsänderungenerinnern. Sie anerkannte in der Befragung ausdrücklich, dass sie neben ihrem Pensum als Oberstaatsanwältinauch die Aufgaben als normale Staatsanwältin,ink}usive Pikettdienst,leiste (Protokoll, Fragen 513 ff.).