Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlungen: Überlange Verfahrensdauem sind zu vermeiden. Die Oberstaatsanwaltschaft hat dafür zu sorgen, dass auch den Rechtshilfeverfahrendie notwendige Erledigungspriorität zukommen. Da die Funktionsweise der Rechtshilfeverfahren offenbar unzureichend bekannt sind, sind entsprechende interne Schulungen durchzuführen. Diese dienen nicht nur der Oberstaatsanwaltschaft,sondern ermöglichtenauch deren fallweise Vertretung durch die Staatsanwälte. Massnahme: Eine Rückdatierungvon Dokumenten ist in jedem Fall unstatthaftund kann je nach Dokument eine Urkundenfälschung darstellen, was strafrechtlich näher zu untersuchen sein wird.