Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Oberstaatsanwältin mehrere Monate zuwartet, bis ein neuer Fall überhaupt registriertwird. Danach dauerte es wiederumüber vier Monate, bis die Polizei mit Abklärungen betraut wurde. Nach Eingang des Polizeiberichts verstrich erneut fast ein halbes Jahr, bis die Oberstaatsanwältin weitere Abklärungen traf. Nach Eingang der verlangten Antworten liess die Schlussverfügung schliesslich weitere zwei Monate auf sich warten.