Seite 87 ten zumeist nach einer Mahnung oder Rückfrage des BJ und nicht aus eigener Initiative. Die OberstaatsanwältËn erwähnt hierzu, dass sie am Anfang nicht gewusst habe, was man alles machen müsse. Heute sei es allerdings besser; die Fälle seien ihr wichtiger (Protokoli, Frage 474). Sie habe auch mit Zürcher Kollegenviele Weiterbildungenbesuchen können (Protokoll, Frage 469).