Der entsprechendePolizeiberichtdatiertevom 28. August 2012. Nachdem das BJ offenbar im Dezember 2012 weiter intervenierthatte – in den Akten befindet sich kein Dokument –, stellte die Oberstaatsanwältin dem BJ mit (nicht unterzeichnetem)Schreiben vom 17. Dezember 2012 in Aussicht, das Verfahren bis Februar 2013 abzuschliessen. Bis dahin stünden noch Befragungen in Zürich in Aussicht. In der Folge gelangtesie mit Schreiben vom 27. Dezember 2012 an ein in das Verfahren involviertes Unternehmenund verlangte schriftlichverschiedene Auskünfte, die innert 20 Tagen zu erteilen seien. Diese Auskünfte wurden in der Folge am 16. Januar 2013 schriftlich erteilt.