Seite 86 18.5 Da bis dato keine Eröffnungsverfügung erging, erkundigte sich das BJ mit Schreiben vom 9. Dezember 2011, wann mit der Eröffnungsverfügung zu rechnen sei. Dieser Brief befindet sich allerdings nicht in den Akten. Am 14. Dezember 2011 eröffnete die Oberstaatsanwältindie Eröffnungsverfügung im Tribuna und datierte sie auf den 10. August 201 1 zurück. Ebenso ist aktenkundig, dass sie diese Verfügung mit einem undatierten Begleitschreiben am 14. Dezember2011 dem BJ zukommenliess. Auch diese Dokumentebefanden sich nicht in den Akten, sondern wurden von der Staatsanwaltschaft aus dem Tri-