Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Weisungen: Die Oberstaatsanwaltschaft hat dafür zu sorgen, dass sämtliche eingehenden Fälle schnellstmöglich registriert bzw. angelegt werden. Es sind klare und über die ganze Arbeitswoche dauernde Zuständigkeiten zur Fallregistrierungzu definieren und hierzu genügend Personalressourcen einzusetzen.