Die von der Staatsanwaltschaft monieRen, von der Oberstaatsanwältin verursachten, Verfahrensverzögerungen zu Beginn des Verfahrens um Rechtshilfe sind aktenkundlic,hbelegt und unbestritten. Das BJ bestimmte am 2. August 2011 den Kanton Obwalden als Leitkanton für das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Pescara. Der Fall wurde tatsächlich erst am 25. November 2011 erfasst und der Oberstaatsanwältin zugeteilt. Weitere zehn Tage später, am 5, Dezember2011, erteiltedie Oberstaatsanwältinden Auftrag, das Rechtshilfeersuchen zu übersetzen. Wann die Übersetzung erstellt worden ist1 geht mangels Aktenverzeichnis und Verfahrensprotokoll aus den Akten nicht hervor.