Eigentlich wolle er das gar nicht wissen, weil es ihn wütend mache. Er begründet die schleppenden Rechtshilfeverfahren damit, dass die Oberstaatsanwältin zu viel um die Ohren habe. Sie mache alles ausser das, wofür sie vom Kanton bezahlt werde. Sie sei beispielsweise in der Maturitätsprüfungskommission,in der Antifolterkommissionund im Kirchenrat. Sie präsidiere ausserdem die Konferenzder Staatsanwälte mit Führungsfunktion. Sobald ein Fall medienwirksamsei, sei er für sie sehr interessant.Ansonsten sei für sie die reine Fallbearbeitung eher eine Last. Er wolle ihr keine Faulheit unterstellen. Sie sei engagiert, sie publiziere,sei Mitautorindes Basler Kommentars.