Diese Dokumente befänden sich wiederum nicht in den Akten. Aufgrund der "Verfahrensverzögerung" habe sie ihren eigenen Fall mittels "internerVerfügung" vom 13. Februar 2012 an sich gezogen. Diese Verfügung befinde sich weder im Tribuna noch in den Akten. Es sei der Aufmerksamkeit einer Sekretariatsmitarbeiterin zu verdanken, dass eine Kopie dieser Verfügung bestehe