Erst am 25. November 2011 sei der Fall auf die Oberstaatsanwältin angelegt worden. Am 5. Dezember 2011 habe diese einen Übersetzungsauftragan eine Mitarbeiterin der Staatsanwaltschafterteilt.Am 9. Dezember 2011 habe sich das BJ erkundigt,wann mit der Eröffnungsverfügung zu rechnen sei, wobei sich der entsprechende Brief nicht in den Akten befinde. Am 14. Dezember 2011 habe die Oberstaatsanwältindie Eröffnungsverfügung im Tribuna erstellt und auf den 10. August 2011 rückdatiert. Mit einem undatierten Begleitschreiben habe sie diese Verfügung am 14. Dezember 2011 dem BJ zugestellt. Diese Dokumente befänden sich wiederum nicht in den Akten.