18. Fallbeispiel zur Fallerledigung AK 040 11 1978 18.1 Dieses Verfahren betrifftdie Fallbehandlung der Oberstaatsanwältin bei Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland. Die Staatsanwaltschaftwirftihr vor, das aus Italienstammende Rechtshilfeverfahren verzögert und die Eröffnungsverfügung um mehrere Monate rückdatieR zu haben. Das Bundesamt für Justiz (BJ) habe den Kanton Obwalden am 2. August 2011 als Leitkanton für das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Pescarabestimmt. Erst am 25. November 2011 sei der Fall auf die Oberstaatsanwältin angelegt worden.