Dies trifft im vorliegenden Zusammenhang klarerweise nicht zu. Ebenso fehlt es bei einem Gemeindearbeiter, der den Winterdienst zu besorgen hat, mangels öffentlich-rechtlicher,hoheitlicherObliegenheitenund Befugnisse an einer Amtspflicht, während gleichermassen keine Berufspfticht besteht, ohne Führerausweis den Winterdienstmiteinem Motorfahrzeugzu erbringen(zu den Amts- und Berufspflichten anschaulich Niggli/Göhlich, a.a.O., Art. 14 N. 15 ff.). Weisungen/Massnahmen/Empfehlungen Empfehlung: Da der Oberstaatsanwaltschaft die Funktionsweise der strafrechtlichen Rechtfertigungsgründeoffenbar unzureichend bekannt sind, sind entsprechende inteme Schulungen durchzuführen.