Nach den Aussagen sei für ihn klar gewesen, den Mann zu verurteilen.Er habe keinen Grund gesehen, denn Fall einzustellen, da für ihn klarerweise ein Straftatbestand vorgelegen habe. 17.4.3 Seite 81 Dass Staatsanwalt DD. den Beschuldigten verurteilen wollte und deshalb den Fall an die Oberstaatsanwältin abgetreten hat, bestätigte die Oberstaatsanwältin im Wesentlichen. Sie betontejedoch auch, dass es ohnehin ihr Pikettfallgewesen sei und der Fall fälschlicherweise zu Staatsanwalt DD. gekommen sei (Protokoll, Fragen 415 ff,).